Nach § 7 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 des Hessischen Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) in der Fassung vom 27.10.1997 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) ist vor der Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte des Kreisausschusses, des Gemeindevorstandes, der Bürgermeisterin*des Bürgermeisters, der Landrätin*des Landrats und der Landrätin*des Landrats als Behörde der Landesverwaltung die*der Widerspruchsführer*in durch einen Ausschuss oder durch die*den Vorsitzenden des Ausschusses mündlich zu hören. Ein solcher ist bei der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf als Behörde der Landesverwaltung zu bilden.
Den Vorsitz im Ausschuss führt die Landrätin, welche sich allgemein oder im Einzelfall vertreten lassen kann (§ 10 Absatz 1 Sätze 1 und 2 HessAGVwGO). Dem Ausschuss gehören zwei Beisitzer*innen an. Im Einzelfall kann der*die Vorsitzende auf die Hinzuziehung der Beisitzer*innen verzichten (§ 12 Absatz 1 Satz 2 HessAGVwGO).
Das Amt des Beisitzers*der Beisitzerin soll nur Einwohnern*innen übertragen werden, die allgemeines Ansehen und das Vertrauen ihrer Miteinwohner*innen genießen. Die Einwohner*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Berufs- und andere Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen mit Sitz im Kreisgebiet für die Wahl der Beisitzer*innen ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Kreisausschuss, auf das vor der Wahl der Beisitzer*innen durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen ist. (§ 10 Absatz 3 Sätze 1 bis 3 HessAGVwGO).
Auf dieses Vorschlagsrecht weisen wir hiermit ausdrücklich hin.
Es ist beabsichtigt, die Wahl der Beisitzer*innen für die derzeit laufende Wahlzeit des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf in der Kreistagssitzung am 19.11.2021 vorzunehmen. Für den Kreisteil Marburg sollen 16 und für den Kreisteil Biedenkopf 10 Beisitzer*innen gewählt werden. Es wird eine paritätische Besetzung des Ausschusses mit Frauen und Männern angestrebt.
Ihre Vorschläge richten Sie bitte bis spätestens
Freitag, den 01.10.2021,
an den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Organisation und Personalservice, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg. Weitere Informationen können telefonisch (06421 405-1241) oder per E-Mail (DonathSmarburg-biedenkopfde) erteilt werden.
Marburg, 10.09.2021
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
In Vertretung gez.:
Marian Zachow
Erster Kreisbeigeordneter