Inhalt anspringen

I. Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Aufgrund der § 30, 32 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom 01.04.2005 (GVBL 2005 I S. 183) in Verbindung mit § 60 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), beide in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 19.02.2021 folgende Änderung der am 29.03.2019 beschlossenen Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf beschlossen:

Artikel 1

Der § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

§ 6 Fraktionen

(1) Für die Bildung einer Fraktion ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststärke erforderlich. Hospitanten/Hospi­tantinnen zählen bei der Feststellung der Fraktionsstärke nicht mit. 

Die Absätze 2 bis 7 bleiben unverändert.  

Artikel 2

Die I. Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreise Marburg-Biedenkopf wird als Satzung erlassen und öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 01.03.2021 in Kraft. 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. 

Marburg, den 26.02.2021

Der Kreisausschuss
des Landkreises Marburg-Biedenkopf 

gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin

Zur PDF-Version

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise