Aufgrund der § 30, 32 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom 01.04.2005 (GVBL 2005 I S. 183) in Verbindung mit § 60 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), beide in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 19.02.2021 folgende Änderung der am 29.03.2019 beschlossenen Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf beschlossen:
Artikel 1 |
Der § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
§ 6 Fraktionen |
(1) Für die Bildung einer Fraktion ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststärke erforderlich. Hospitanten/Hospitantinnen zählen bei der Feststellung der Fraktionsstärke nicht mit.
Die Absätze 2 bis 7 bleiben unverändert.
Artikel 2 |
Die I. Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreise Marburg-Biedenkopf wird als Satzung erlassen und öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am 01.03.2021 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Marburg, den 26.02.2021
Der Kreisausschuss
des Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin