1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 07.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Kreistag stellt auf der Grundlage des Prüfungsberichtes der SWS Schüllermann und Partner AG sowie des Lageberichtes der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 den Jahresabschluss 2023 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ mit einem Jahresverlust von 690.217,07 € fest.
- Der verbleibende Jahresgewinn 2023 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ in Höhe von 238.505,88 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Der Verlust der übrigen Einrichtungen (Schloss und Kirchen) in Höhe von 928.722,95 € wird getrennt hiervon auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zum Jahresabschluss
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Eigenbetrieb Jugend- u. Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Eigenbetrieb Jugend- u. Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Dreieich, 18. Oktober 2024 | Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft |
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Dipl-Kfm. Matthias Veit Wirtschaftsprüfer |
Dipl.-Kfm. Thomas Geck Wirtschaftsprüfer |
Gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz werden der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers hiermit öffentlich bekannt gemacht und ab dem 15.01.2024 auf der Internetseite www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.
3. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), der Bestätigungsvermerk sowie der Lagebericht werden in der Zeit vom 17.02.2025 bis 25.02.2025 öffentlich ausgelegt und können im Zimmer 239 im 2. Obergeschoss der Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen.
Marburg, 07.02.2025
gez.
Jens Womelsdorf
Landrat