I. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf für die Teilnahme an Betreuungsangeboten und am warmen Mittagstisch an Grundschulen sowie an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Pakt für den Ganztag
Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573), der §§ 1, 2 und 10 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247) und der §§ 15 Abs. 1 und 2 sowie 157 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.2017 (GVBl. S. 150), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 734) hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 13.12.2024 folgende I. Nachtragssatzung zur Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung beschlossen:
Artikel 1 |
Der § 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung, der Abs. 2 wird in folgender Fassung zusätzlich aufgenommen, die Absätze 2-5 werden zu neuen Absätzen 3-6:
§ 3 Ferienbetreuung |
(1) Bedarfsgerecht wird an verschiedenen Standorten eine Ferienbetreuung angeboten. Eine Ferienbetreuung kann nur eingerichtet werden, wenn mindestens zehn Kinder verbindlich angemeldet sind.
(2) An den Sommerferienangeboten können sowohl Kinder der neuen als auch abgebenden Klassen (1. Klasse/ 4. Klasse) teilnehmen.
(3)-(6) unverändert (neue Nummerierung)
Artikel 2 |
Der § 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung, der Abs. 3 wird in folgender Fassung zusätzlich aufgenommen:
§ 4 Frühbetreuung/-aufsicht, Betreuungsumfang |
(1) An den in seiner Trägerschaft organisierten schulischen Betreuungsangeboten an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen kann bedarfsgerecht eine Frühbetreuung durch Personal des Landkreises angeboten werden, wenn hierfür mindestens fünf Kinder verbindlich angemeldet sind. Die Gebühr hierfür richtet sich nach § 5 Abs. 7.
(2) unverändert
(3) Die Bildungs- und Betreuungsangebote im Pakt für den Ganztag umfassen einen zeitlichen Umfang von 8 Stunden (Modul 1). Es besteht auch die Möglichkeit, im Paktkonzept der Schule die regelhafte Öffnungszeit (im Modul 1: 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr) unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des jeweiligen Schulstandortes bedarfsgerecht anzupassen (z. B. wenn das Bildungs- und Betreuungsangebot erst um 07:45 Uhr beginnen, dafür aber bis 15:45 Uhr geöffnet sein soll).
Artikel 3 |
Der § 5, Absätze 7-9, erhalten folgende neue Fassung:
§ 5 Gebühren |
(1)-(6) unverändert
(7) Die Gebühren für die Teilnahme an einem Betreuungsangebot an Grundschulen außerhalb des Pakts für den Ganztag richten sich gestaffelt nach der Öffnungszeit wie folgt:
Module |
Gebühr |
Gebühr |
Betreuungsangebot nur vor dem Unterricht |
30,00 € |
330,00 € |
Betreuungsangebot nur nach dem Unterricht bis 14.00 Uhr |
65,00 € |
715,00 € |
Betreuungsangebot nur nach dem Unterricht bis 15.00 Uhr |
75,00 € |
825,00 € |
Betreuungsangebot vor und nach dem Unterricht bis 14.00 Uhr |
85,00 € |
935,00 € |
Betreuungsangebot vor und nach dem Unterricht bis 15.00 Uhr |
95,00 € |
1.045,00 € |
Die Gebühren für die Teilnahme an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Pakt für den Ganztag richten sich gestaffelt nach der Öffnungszeit wie folgt:
Module |
Gebühr |
Gebühr |
Betreuungsangebot nur nach dem Unterricht bis 15.30 Uhr |
44,00 € |
484,00 € |
Betreuungsangebot nur nach dem Unterricht bis 17.00 Uhr |
77,00 € |
847,00 € |
Die Gebühren für die Teilnahme an einem Ferienbetreuungsangebot richten sich gestaffelt nach der Öffnungszeit wie folgt:
Ferienbetreuungsangebot |
Elternbeitrag pro Woche |
bereits im Betreuungs- oder Paktangebot angemeldete Grundschulkinder |
50,00 € |
nicht im Betreuungs- oder Paktangebot angemeldete Grundschulkinder |
65,00 € |
(10)-(13) unverändert
Artikel 4 |
Die I. Nachtragssatzung zur Nutzungs- und Gebührensatzung für die Teilnahme an Betreuungsangeboten und am warmen Mittagstisch an Grundschulen sowie an Bildungs- und Betreuungsangeboten im Pakt für den Ganztag tritt am 01.02.2025 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Marburg, den 20.12.2024
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.
Jens Womelsdorf
Landrat