Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 915) und des § 1 Abs. 4 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HvwKostG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. S. 330) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.2024 für das Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf - ausgenommen der Universitätsstadt Marburg - für den Aufgabenbereich der Bauaufsicht folgende Neufassung der Gebührensatzung beschlossen:
§ 1 Gebührenerhebung |
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erhebt für Amtshandlungen im Geschäftsbereich der unteren Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst Bauen) Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Anwendung landesrechtlicher Bestimmungen |
Soweit im Gebührenverzeichnis keine Gebühr festgelegt oder keine Regelung getroffen ist, gelten die Vorschriften des Hess. Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG), die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) und die Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen (AllgVwKostO) in der jeweils zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Fassung.
§ 3 Inkrafttreten und Geltungsbereich |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Bauaufsichtsgebührensatzung vom 06.02.2009 ihre Gültigkeit.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Marburg, den 20.12.2024
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.
Jens Womelsdorf
Landrat