Artikel 1 |
Die Wahlordnung wird wie folgt geändert:
- Die Präambel erhält folgenden neuen Wortlaut:
„… in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 183) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786, 794)“ wird gestrichen und durch „in der aktuellen Fassung“ ersetzt. - § 3 Abs. 1 und 2:
Die Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“ wird durch „Bürger*innen“ ersetzt. - § 4 Abs. 1:
Die Untergliederung in einen Absatz wird gestrichen und in einem Satz unter Berücksichtigung des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs (die Wahlleiterin / der Wahlleiter wird geändert) wie folgt formuliert: „Wahlorgane sind die / der Wahlleiter*in und der Wahlausschuss.“ - § 5 erhält folgende Anpassung an den geschlechtergerechten Sprachgebrauch:
(1) „Wahlleiter/in“ wird durch „Wahlleiter*in“, „Stellvertreter/in“ durch „Stellvertreter*in“ ersetzt und „eine besondere stellvertretende Wahlleiterin / einen besonderen stellvertretenden Wahlleiter“ in „eine/n besondere/n stellvertretende/n Wahlleiter*in“ umformuliert.
(2) „Die Wahlleiterin / der Wahlleiter oder deren / dessen Stellvertreter/in“ wird durch „Die / der Wahlleiter*in oder deren / dessen Stellvertreter*in“ ersetzt. - § 6 Abs. 1 wird wie folgt ersetzt:
Der Wahlausschuss besteht aus der / dem Wahlleiter*in oder deren / dessen Stellvertreter*in als Vorsitzende*m und mindestens 6 Beisitzer*innen aus den Reihen des Kreistages. Nicht dabei berücksichtigte Fraktionen und fraktionslose Abgeordnete können mit je einem beratenden, nicht stimmberechtigten Mitglied an den Sitzungen des Wahlausschusses teilnehmen. Die Beisitzer*innen müssen das allgemeine Wahlrecht besitzen; sie müssen nicht wahlberechtigt sein. Der Kreistag wählt die Beisitzer*innen und schlägt sie der / dem Wahlleiter*in vor. Diese vorgeschlagenen Personen werden von der / dem Wahlleiter*in oder deren / dessen Stellvertreter*in als Beisitzer*in berufen.
In Abs. 2 wird „Beisitzer/innen“ durch „Beisitzer*innen“ ersetzt. - § 7 erhält folgende Anpassung an den geschlechtergerechten Sprachgebrauch:
(1) … die Stimme der „Vorsitzenden / des Vorsitzenden“ wird durch “der / des Vorsitzenden“ ersetzt.
(2) „Stellvertreter/innen und die Schriftführer/innen“ wird durch „ Stellvertreter*innen und die Schriftführer*innen“ ersetzt.
(3) Die „Beisitzer/innen“ wird durch „Beisitzer*innen“ ersetzt. - § 9 erhält folgende Anpassungen bzw. Streichungen:
(1) „Die / Der Wahlleiterin / Wahlleiter“ wird durch „Die / der Wahlleiter*in“ ersetzt. Das Verb „geschieht“ im zweiten Satz wird durch „erfolgt“ sowie die „öffentliche Bekanntmachung“ durch „Hinweisbekanntmachung“ ersetzt.
(2) Im letzten Satz wird „nur eine Bewerberin / einen Bewerber.“ durch „nur eine / einen Bewerber*in.“ ersetzt.
(3) „… bei der Wahlleiterin / dem Wahlleiter“ wird durch „der / dem Wahlleiter*in“ ersetzt.
(4) „… der Bewerberin / des Bewerbers“ in Satz 1 wird in „der / des Bewerber*in“ geändert, wie in Satz 2 auch „von der / Bewerberin / Bewerber zu unterzeichnen“ in „von der / dem Bewerber*in zu unterzeichnen“. Sowie in Satz 3 „… muss … die Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers“ in „muss… die Erklärung der / des Bewerber*in“ umformuliert wird.
(5) wird ersatzlos gestrichen - § 10 Abs. 1 erhält folgende Änderung:
Die Untergliederung in einen Absatz wird gestrichen und der Anfangssatz „Die / der Wahlleiterin / Wahlleiter“ durch „Die / der Wahlleiter*in“ ersetzt. - § 11 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„Die / der Wahlleiterin / Wahlleiter“ wird durch „Die / der Wahlleiter*in“ ersetzt. - § 12: Die Formulierung „jede/r Wähler/in“ wird in „jede/r Wähler*in“ geändert.
- § 13 Abs. 2:
Die Formulierung „der Bewerber/innen“ wird in „ Bewerber*innen“ geändert. - § 15 Abs. 1 erhält die Umformulierung von „die / der Wähler/in“ in „die / der Wähler*in“.
- § 16 Abs. 1: Die Zeitangabe „von 08:30 Uhr – 15:30 Uhr“ wird gestrichen und durch „ab 08:00 Uhr“ ersetzt.
Abs. 3 wird an den geschlechtergerechten Sprachgebrauch angepasst und „Bewerber/innen“ durch „Bewerber*innen“ und „das Ergebnis macht die Wahlleiterin / der Wahlleiter" in „… macht die/ der Wahlleiter*in“ ersetzt. - § 18: Bei der Formulierung „i.S.v. § 3 Abs 2“ wird der Punkt nach „Abs“ ergänzt. Die Formulierung „Die Wahlleiterin / Der Wahlleiter“ wird in „ Die / der Wahlleiter*in“ umformuliert.
- § 19 letzter Satz: „… die/den Kreistagsvorsitzenden“ und „…Wahl der/des Vorsitzenden“ wird in „…die / den …“ und … der / des …“ korrigiert.
Artikel 2 |
Die III. Änderung der Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf wird als Satzung beschlossen und tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Marburg, den 28.11.2024
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.
Jens Womelsdorf
Landrat