1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2022 wie folgt festgestellt:
- Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2022 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ mit einem Jahresverlust von 237.457,92 € fest.
Die Feststellung basiert auf der Grundlage des Prüfungsberichtes der GBZ Revisions und Treuhand AG sowie des Lageberichtes der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022. - Der verbleibende Jahresgewinn 2022 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ in Höhe von 551.841,36 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Der Verlust der übrigen Einrichtungen (Schloss und Kirchen) in Höhe von 789.299,28 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Ergänzend zu diesem Beschluss über die Ergebnisverwendung 2022 wird klargestellt, dass der Jahresgewinn aus der Geschäftstätigkeit des (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ nicht zum Ausgleich der Fehlbeträge der übrigen Einrichtungen des Eigenbetriebs verwendet, sondern getrennt hiervon, wie im Jahresabschluss dargestellt, in die Rücklage eingestellt wird.
2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zum Jahresabschluss
„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Marburg, den 27. September 2023 | GBZ Revisions und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
|
Boller (Wirtschaftsprüfer) |
Dr. Rausch (Wirtschaftsprüfer) |
Gemäß §27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz werden der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers hiermit öffentlich bekannt gemacht und ab dem 15.01.2024 auf der Internetseite www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.
3. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), der Bestätigungsvermerk sowie der Lagebericht werden in der Zeit vom 15.01.2024 bis 23.01.2024 öffentlich ausgelegt und können im Zimmer 239 im 2. Obergeschoss der Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen.
Marburg, 13.01.2024
gez.
Jens Womelsdorf
Landrat