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Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

IX. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen

Aufgrund der §§ 5 und 18 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 183) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 15.12.2023 folgende IX. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf (Entschädigungssatzung) beschlossen. 

Artikel 1

Dem § 3 Absatz 2 der Entschädigungssatzung wird folgender Buchstabe f) hinzugefügt:

f) allgemeine Vertretung des Landrats/der Landrätin
und des/der Ersten Kreisbeigeordneten bei den
laufenden Geschäften der Verwaltung (§ 44 Abs. 4 HKO)
75,00 EUR
je Kalendertag
Artikel 2

§ 3 Absatz 3 der Entschädigungssatzung wird wie folgt neu gefasst: 

Kreistagsabgeordneten, die auf die Übersendung von Einladungen, Niederschriften und Sitzungsunterlagen in schriftlicher Form verzichtet haben und diese stattdessen in elektronischer Form erhalten, wird eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € gewährt. Mit diesem Betrag sind alle Aufwendungen für Beschaffung, Betrieb, Wartung, Support, Reparatur, Internetzugang o. Ä. eines mobilen privaten Endgerätes für die Nutzung der bereitgestellten Unterlagen in elektronischer Form abgegolten.

Artikel 3

Die IX. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen des Landkreises Marburg-Biedenkopf tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Marburg, 21.12.2023 

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf 

gez.
Jens Womelsdorf
Landrat

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