Tagesordnung:
- Verleihung der Ehrennadel in Gold des Landkreises Marburg-Biedenkopf an Herrn Frank Gotthardt
Drucksache 284/2023 KT - Fragestunde gem. § 17 der Geschäftsordnung
- Bericht des Kreisausschusses gem. § 18 der Geschäftsordnung
- Aktuelle Stunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung
- Wahl der Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten Biedenkopf, Kirchhain und Marburg zu bildenden Schöffenwahlausschüsse zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen und der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2029
Drucksache 286/2023 KT - Wahl von zwei Vertretungen der Kursleitungen der Volkshochschule als Mitglieder für den Volkshochschulbeirat
Drucksache 287/2023 KT - Beitritt zur Solarwärme Bracht e. G.
Drucksache 288/2023 KT - Antrag der Fraktion der AfD betr. „Einheitliche Sprachform in der Kreisverwaltung“
Drucksache 290/2023 KT - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Sozial-ökologische und innovative Vergabekriterien berücksichtigen“
Drucksache 291/2023 KT - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Mädchenarbeit im Landkreis voranbringen“
Drucksache 292/2023 KT - Kenntnisnahmen
11.1. Kenntnisnahme Bericht 2022 zum Bürgerbeteiligungsprozess im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Drucksache 289/2023 KT - Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie insbesondere die nachstehenden Regelungen des „Schutz- und Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse des Landkreises Marburg-Biedenkopf“:
1. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
2. Es wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden, auch geimpfte und genesene Personen, nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Die weiteren Regelungen des Schutz- und Hygienekonzeptes können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://www.marburg-biedenkopf.de/kreisrecht/10_2-Anlage1.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)
Marburg, 06.03.2023
gez. Detlef Ruffert
Kreistagsvorsitzender