Tagesordnung:
- Verleihung der Ehrenmünze und der Ehrennadel in Gold des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Drucksache 247/2022 KT - Fragestunde gem. § 17 der Geschäftsordnung
- Bericht des Kreisausschusses gem. § 18 der Geschäftsordnung
- Aktuelle Stunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung
- Nachwahl einer*s Patientenfürsprecherin*s für die Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marburg gem. § 7 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kran-kenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2011 – HKHG 2011)
Drucksache 272/2023 KT - Förderrichtlinie Radinfrastruktur
Drucksache 273/2023 KT - Antrag der Fraktion Die Linke betreffend: „Erhalt und Neukonzeption des Miteinandertickets-Solidarisch“
Drucksache 274/2023 KT - Antrag des Einzelabgeordneten Dr. Frank Michler betreffend "Verbesserung der Vitamin-D-Versorgung“
Drucksache 275/2023 KT - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Klimagesunde Schulküche"
Drucksache 276/2023 KT - Resolutionsantrag der Fraktion Die Linke betreffend: „Resolution für einen konsequenten Abschiebestopp aus Hessen“
Drucksache 277/2023 KT - Kenntnisnahmen
11.1. Kenntnisnahme Bürgerbeteiligungskataster 2022 des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Drucksache 271/2023 KT
11.2. Jahresabschluss 2021
Drucksache 279/2023 KT - Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur so vielen Besuchern*innen der Zutritt zum Sitzungssaal gewährt werden kann, wie Plätze unter Beachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelungen zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie insbesondere die nachstehenden Regelungen des „Schutz- und Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Ältestenrates und der Ausschüsse des Landkreises Marburg-Biedenkopf“:
1. Es wird allen Teilnehmenden empfohlen, mit Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen, insbesondere sobald der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
2. Es wird dringend empfohlen, dass alle Teilnehmenden, auch geimpfte und genesene Personen, nur mit einem negativen Testergebnis teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Die weiteren Regelungen des Schutz- und Hygienekonzeptes können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://www.marburg-biedenkopf.de/kreisrecht/10_2-Anlage1.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)
Marburg, 23.01.2023
gez. Detlef Ruffert
Kreistagsvorsitzender