Öffentliche Bekanntmachung und Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“
- Feststellung des Jahresabschlusses zum Dezember 2021
Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebs Jugend- und Kulturförderung zum 31.12.2021 wie folgt festgestellt:
- Der Kreistag stellt den Jahresabschluss 2021 des Betriebes „Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ mit einem Jahresverlust von 447,20 € fest. Die Feststellung basiert auf der Grundlage des Prüfungsberichtes der GBZ Revisions und Treuhand AG sowie des Lageberichtes der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2021.
- Der verbleibende Jahresgewinn 2021 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ in Höhe von 473,13 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt. Der Verlust der übrigen Einrichtungen (Schloss und Kirchen) in Höhe von 796.920,33 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Ergänzend zu diesem Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 wird klargestellt, dass der Jahresgewinn aus der Geschäftstätigkeit des (BgA) „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ nicht zum Ausgleich der Fehlbeträge der übrigen Einrichtungen des Eigenbetriebs verwendet, sondern getrennt hiervon, wie im Jahresabschluss dargestellt, in die Rücklage eingestellt wird.
- Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers zum Jahresabschluss
„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Jugend- und Kulturförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Marburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mitdem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Marburg, den 14. September 2022
GBZ Revisions und Treuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Boller (Wirtschaftsprüfer), Dr. Rausch (Wirtschaftsprüfer)
Gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz werden der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers hiermit öffentlich bekannt gemacht und ab dem 16.01.2023 auf der Internetseite www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.
- Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), der Bestätigungsvermerk sowie der Lagebericht werden in der Zeit vom 16.01.2023 bis 24.01.2023 öffentlich ausgelegt und können im Zimmer 239 im 2. Obergeschoss der Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr–14.00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen.
Marburg, 14.01.2023
gez.
Jens Womelsdorf
Landrat