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Nachtragssatzung zur II. Änderung der Satzung des Kreisjugendparlamentes des Landkreises Marburg-Biedenkopf

25.11.2020

Aufgrund der §§ 5 und 30 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 183), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 13.11.2020 folgende „Nachtragssatzung zur II. Änderung der Satzung
des Kreisjugendparlamentes des Landkreises Marburg-Biedenkopf" beschlossen.

Artikel 1

Der § 2 Abs. 1 und 2 der Satzung des Kreisjugendparlamentes des Landkreises Marburg-Biedenkopf erhält folgende neue Fassung:

§ 2 Wahlverfahren
1. Die Abgeordneten des Kreisjugendparlamentes werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Kinder und Jugendlichen, die im Landkreis Marburg-Biedenkopf (mit Ausnahme der Stadt Marburg) ihren Hauptwohnsitz haben und die zum Zeitpunkt der Wahl das 12. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Neu:
1. a) Für die Wahl zum 13. Kreisjugendparlament wird die Altersgrenze, das aktive und passive Wahlrecht betreffend, einmalig auf das vollendete 19. Lebensjahr angehoben.
Ausschlaggebend ist dabei der für die Wahl festgelegte Wahlstichtag.
2. Die Abgeordneten werden für zwei Jahre gewählt. Sie bleiben auch dann Abgeordnete, wenn sie während der Wahlzeit das 18. Lebensjahr vollenden.
Neu:
2. a) Die Wahlperiode des 12. Kreisjugendparlaments wird einmalig um ein Jahr verlängert. Die Abgeordneten bleiben während dieses Jahres auch dann Abgeordnete, wenn sie während der Wahlzeit das 19. Lebensjahr vollenden.

Die Absätze 3 bis 9 bleiben unverändert.

Artikel 2

Die „Nachtragssatzung zur II. Änderung der Satzung des Kreisjugendparlamentes des Landkreises Marburg-Biedenkopf“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Marburg, 19.11.2020

Der Kreisausschuss des
Landkreises Marburg-Biedenkopf

gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin

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