§ 1 Ergebnishaushalts- und Finanzhaushaltsplan |
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
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gegenüber bisher EUR |
auf nunmehr EUR festgesetzt |
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a) im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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die Erträge |
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4.472.000 |
387.589.925 |
383.117.925 |
die Aufwendungen |
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610.505 |
387.127.507 |
386.517.002 |
der Saldo |
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462.418 |
-3.399.077 |
im außerordentlichen Ergebnis |
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die Erträge |
3.806.990 |
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0 |
3.806.990 |
die Aufwendungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo |
3.806.990 |
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0 |
3.806.990 |
b) im Finanzhaushalt |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen |
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54.505 |
7.910.722 |
7.856.217 |
aus Investitionstätigkeit |
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die Einzahlungen |
0 |
0 |
32.544.080 |
32.544.080 |
die Auszahlungen |
2.600.000 |
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39.599.460 |
42.199.460 |
der Saldo |
2.600.000 |
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-7.055.380 |
-9.655.380 |
aus Finanzierungstätigkeit |
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die Einzahlungen |
0 |
0 |
7.785.830 |
7.785.830 |
die Auszahlungen |
0 |
0 |
7.798.600 |
7.798.600 |
der Saldo |
0 |
0 |
-12.770 |
-12.770 |
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 407.913 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.811.933 EUR aus.
§ 2 Kreditermächtigung |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4 Liquiditätskredite |
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5 Hebesätze der Kreis- und Schulumlage |
Die Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden wie folgt geändert:
Steuerart |
erhöht um v.H. |
vermindert um v.H. |
gegenüber v.H. |
auf nunmehr v.H. |
1. Kreisumlage für kreisangehörige Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern (§50 Abs. 1 FAG) |
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1,65 |
38,33 |
36,68 |
2. Kreisumlage für Städte und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern und die nicht Schulträger sind (§ 50 Abs. 1 FAG) |
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1,65 |
31,76 |
30,11 |
Der Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) für kreisangehörige Städte und Gemeinden, die nicht Schulträger sind (§ 50 Abs. 3 FAG) von bisher 20,25 v.H. wird nicht geändert.
§ 6 Stellenplan |
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen |
Die bisherigen Grundsätze zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden nicht geändert.
35043 Marburg, den 27.06.2019
Der Kreisausschuss des
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Kirsten Fründt
Landrätin
Bestätigungsvermerk: Der Entwurf des Ersten Nachtragshaushaltes 2019 ist in der Zeit vom 03. bis 12.06.2019 öffentlich ausgelegt worden. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung wurde am 31.05.2019 in der Oberhessischen Presse sowie im Hinterländer Anzeiger vorgenommen und ab dem 03.06.2019 im Internet unter www.marburg-biedenkopf.de unter der Rubrik „Politik & Gremien – Öffentliche Bekanntmachungen“ mit allen Unterlagen veröffentlicht.
Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Ersten Nachtragshaushaltssatzung 2019 sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
GENEHMIGUNG |
Hiermit genehmige ich dem Landkreis Marburg-Biedenkopf unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen gemäß § 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) i.V.m. § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
- die in § 2 der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von
7.785.830 € (in Worten: Sieben Millionen siebenhundertfünfundachzigtausendachthundertdreißig Euro)
gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO; - die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.632.500 € (in Worten: Drei Millionen sechshundertzweiunddreißigtausendfünfhundert Euro)
gemäß § 52 Abs. 1 HKO i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO; - den in § 4 der vorgenannten Nachtragssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von
20.000.000 € (in Worten: Zwanzig Millionen Euro)
Regierungspräsidium Gießen (Gz.: RPGI-13-03m0204/6-2015/15)
Gießen, 06.08.2019
gez.: Dr. Ullrich, Regierungspräsident
Der Erste Nachtragshaushaltsplan 2019 liegt zur Einsichtnahme von Montag, 12.08.2019 bis einschließlich Dienstag, 20.08.2019 in der Kreisverwaltung in Marburg, Im Lichtenholz 60, Zimmer 239, öffentlich aus. Die Unterlagen können Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.
Marburg, 10.08.2019
Der Kreisausschuss
des Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.
Kirsten Fründt, Landrätin