Gemäß § 6a Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen findet am
Freitag, den 12. Juli 2019, 10:00 Uhr, |
eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt.
Tagesordnung
Nach § 41 in Verbindung mit § 15 KWG und § 60 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 KWO in der aktuell gültigen Fassung prüft in dieser Sitzung der Wahlausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.
Marburg, den 02. Juli 2019
Der Kreiswahlleiter für die
Direktwahl der Landrätin/des Landrats
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Tobias Burkard