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Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs des Ersten Nachtragshaushalts 2019

Der Entwurf des Ersten Nachtragshaushalts 2019 des Landkreises Marburg-Biedenkopf liegt gemäß § 52 HKO i. V. m. § 97 Abs. 2 HGO in der Zeit von

Montag, 03. Juni 2019
bis einschließlich
Mittwoch, 12. Juni 2019

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr – oder nach telefonischer Vereinbarung, außer Samstag, Sonntag und an Feiertagen – im Kreishaus in Marburg, Im Lichtenholz 60, Zimmer 238, öffentlich aus.

Marburg, 31.05.2019

DER KREISAUSSCHUSS
DES LANDKREIS MARBURG-BIEDENKOPF

gez. Kirsten Fründt
Landrätin

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