Aufgrund der §§ 5, 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), i. V. m. § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) vom 03.05.2018 (GVBl. S. 82) hat der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf in seiner Sitzung am 15.02.2019 die nachfolgende Informationsfreiheitssatzung beschlossen:
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
- Zweck dieser Satzung ist es, allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Marburg-Biedenkopf und juristischen Personen mit Sitz im Landkreis Marburg-Biedenkopf Zugang zu den bei dem Landkreis Marburg-Biedenkopf vorhandenen amtlichen Informationen zu ermöglichen.
- Der durch diese Satzung begründete Anspruch auf Informationszugang erfasst ausschließlich amtliche Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
- Die Voraussetzungen unter denen Informationen nach den Absätzen 1 und 2 zugänglich gemacht werden können und die dabei zu beachtenden verfahrensrechtlichen Regelungen bestimmen sich nach dem durch diese Satzung ausdrücklich und entsprechend für anwendbar erklärten Vierten Teil (§§ 80 bis 89) des HDSIG in seiner jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Kosten
- Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Dateien und Akten vor Ort sind kostenfrei.
- Für alle sonstigen Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) in der Fassung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36) sowie der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO) des Landes Hessen vom 11.12.2009 (GVBl. I S. 763) in den jeweils gültigen Fassungen erhoben.
§ 3 Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Marburg, den 27.02.2019
Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez.:
Kirsten Fründt
Landrätin