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Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Merkblatt für einen Antrag auf Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

Für einen Antrag auf „Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ sind folgende Unterlagen in einfacher Ausfertigung bei uns vorzulegen:

  • Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer Artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung
  • Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (inklusive detaillierter Begründung hinsichtlich seiner Notwendigkeit, Nennung und gegebenenfalls Beschreibung der angewandten Methoden, des Untersuchungszeitraumes etc.)
  • Namen des/der bei der Untersuchung beteiligten Personen/Ausbildung bzw. Sach- und Fachkundenachweis
  • Kartenübersicht im kleinräumigen Maßstab (1:25.000 oder kleiner) mit deutlicher Markierung der geplanten Untersuchungs- bzw. Entnahmestandorte.


Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

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