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Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Merkblatt für einen Antrag auf Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung

Für einen Antrag auf „Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung“ sind folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung bei uns vorzulegen:

  • Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer vorgreiflichen Landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung
  • Beschreibung des Vorhabens (inkl. Begründung für den geplanten Eingriff)
  • Übersichtskarte 1:25.000 (z.B. Auszug aus topographischer Karte) mit Eintragung des Bauvorhabens
  • Abzeichnung der Flurkarte mit Eintragung des Bauvorhabens
  • Bauzeichnung (Grundriss inklusive aller geplanten Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baustelleneinrichtungen, Ansichten, ggf. Schnitte, Maße, Material etc.) und wenn möglich Fotos der betroffenen Flächen
  • Kostenaufstellung für die geplante Baumaßnahme
  • Eingriffs- und Ausgleichsplanung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 2005 (insbesondere vorhandener Baum- und Strauchbestand, sonstige Vegetation sowie bereits vorhandene bauliche Anlagen wie z. B. Aufbauten, Asphaltflächen)
  • Bilanzierung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 2005
  • Gegebenenfalls Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Gegebenenfalls Landschaftsbildbewertung (richtet sich nach Art und Umfang des Eingriffs)


Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.


Falls artenschutzrechtliche Belange tangiert werden, ist eine zusätzliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen

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