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Pressemitteilung 104/2023

05.04.2023

Folgemeldung 915: Letzter Wochenbericht des Gesundheitsamtes weist 88 Corona-Neuinfektionen aus – RKI-Inzidenz im Wochendurchschnitt bei 40,1

Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat vom 27. März bis 2. April 2023 (Kalenderwoche 13) 88 Corona-Neuinfektionen registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Fälle im Kreis hat sich in dieser Zeit um 88 auf 123.334 erhöht. Darin sind neben den Neuinfektionen auch Nachübermittlungen und Datenkorrekturen enthalten. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für Marburg-Biedenkopf lag im Wochendurchschnitt bei 40,1. Mit der Folgemeldung 915 beendet der Landkreis Marburg-Biedenkopf seine regelmäßige Berichterstattung zum Thema Corona.

35 Personen wurden mit oder wegen einer Corona-Infektion stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigten sechs Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich im Berichtszeitraum um 130 auf 122.741 erhöht. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiterhin bei 481.

Betroffene Altersgruppen:

Die Neuinfektionen innerhalb einer Woche verteilen sich auf die Altersgruppe 0 bis 4 Jahre: kein Fall; auf die Altersgruppe 5 bis 14 Jahre: kein Fall; auf die Altersgruppe 15 bis 34: 17 Fälle; auf die Altersgruppe 35 bis 59: 32 Fälle; auf die Altersgruppe 60 bis 79: 20 Fälle; auf die Altersgruppe 80+: 19 Fälle.

Kommunales Verteilungsmuster der Corona-Neuinfektionen zum Stichtag/Ende Berichtszeitraum (hier: 2. April 2023; Zahlen der Vorwoche in Klammern):

Amöneburg: 2 (3)
Angelburg: 2 (2)
Bad Endbach: 4 (8)
Biedenkopf: 7 (7)
Breidenbach: 1 (1)
Cölbe: 5 (3)
Dautphetal: 4 (5)
Ebsdorfergrund: 1 (3)
Fronhausen: 2 (1)
Gladenbach: 6 (5)
Kirchhain: 4 (7)
Lahntal: 3 (1)
Lohra: 2 (1)
Marburg: 24 (51)
Münchhausen: 1 (2)
Neustadt: 5 (0)
Rauschenberg: 3 (1)
Stadtallendorf: 4 (5)
Steffenberg: 2 (0)
Weimar: 3 (5)
Wetter: 3 (5)
Wohratal: 0 (1)
Unklar: 0 (0) = hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung
Gesamt MR-BID: 88 (117)

Impfen

Impfungen gegen COVID-19 erfolgen seit 1. Januar 2023 schwerpunktmäßig über die Haus- und Fachärzte. Das Gesundheitsamt führt das Impfangebot für Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem fort. Falls der Bedarf einer Impfaktion gegen COVID-19 in einer Einrichtung, Organisation oder einem Verein wahrgenommen wird, ist eine Kontaktaufnahme an das Gesundheitsamt per E-Mail an Impfenmarburg-biedenkopfde möglich.

Zusätzlich bietet das Gesundheitsamt Personen ab 12 Jahren, die keinen Impftermin über ihren Haus- oder Facharzt vereinbaren können, ein öffentliches Impfangebot gegen COVID-19 an. Dies findet dienstags, von 13 Uhr bis 16 Uhr, und donnerstags, von 9 Uhr bis 13 Uhr, beim Gesundheitsamt in Marburg (Schwanallee 23) statt. Für die Impfung ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Beim Impfangebot stehen die Impfstoffe von Moderna (Spikevax®), BioNTech/Pfizer (Comirnaty®) und die angepassten Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 sowie BA.4/BA.5 zur Verfügung. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Valneva wird um vorherige Anmeldung per E-Mail (siehe unten) gebeten. Personen von 12 bis 15 Jahren müssen außerdem von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.

Für einen beschleunigten Ablauf kann das Aufklärungsmerkblatt, sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen vorab durchgelesen und ausgefüllt werden. Diese sind auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) oder auf der Landkreis-Homepage (https://corona.marburg-biedenkopf.de/Impfungen/Impfungen.php) zu finden.

Des Weiteren werden der Impfpass und, wenn vorhanden, die Krankenkassenkarte sowie gegebenenfalls medizinische Unterlagen benötigt. Für Fragen zur Impfung ist das Impfteam per E-Mail unter Impfenmarburg-biedenkopfde erreichbar.

Bewertung der Corona-Lage durch das Gesundheitsamt:

Am 7. April 2023 läuft Paragraph 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes aus. Damit enden auch die letzten darin noch festgeschriebenen übergeordneten Corona-Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen – außer, wenn einzelne Einrichtungen über ihr Hausrecht weiterhin Regelungen verfügen. Auch in Hessen enden dann alle verbliebenen Corona-Maßnahmen.

Durch den Wegfall der Testpflicht, auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, und der Aufhebung der Testansprüche stellt die Fallberichterstattung nur noch einen Teilaspekt der Corona-Lage dar. Damit bilden die von den Gesundheitsämtern gemeldeten Fallzahlen nicht mehr das tatsächliche Infektionsgeschehen ab. Denn es fließen nur die PCR-bestätigten Corona-Infektionen in die Fallzahlberichterstattung ein. Aus diesen Gründen stellt der Landkreis Marburg-Biedenkopf seine regelmäßige Corona-Berichterstattung ab sofort ein. Die Zahlen werden auch nicht mehr auf den Social-Media-Kanälen des Kreises veröffentlicht. Bei Bedarf informiert der Kreis anlassbezogen über Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Die täglich gemeldeten Infektionsfälle pro Landkreis und kreisfreier Stadt sind weiterhin über das Dashboard des Robert Koch-Instituts online unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 einzusehen.

Wichtig für die Bewertung der Lage ist vor allem die Zahl schwerer Krankheitsverläufe, welche weiterhin vor allem Personen ab 80 Jahren betreffen. Auch diese Zahl ist gemäß Pandemie-Radar gesunken

Zurzeit zirkulieren viele verschiedene Omikron-Sublinien, die sich in ihren Eigenschaften oftmals von ihren übergeordneten Linien unterscheiden. Um auch künftig alle Sublinien gut überwachen und eventuell neu auftretende Varianten mit veränderter Krankheitsschwere identifizieren zu können, haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Europäische Zentrum für Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ihr Klassifizierungs- und Benennungssystem angepasst.

In Kalenderwoche 11 wurde die Rekombinante XBB.1.5 am häufigsten in der Stichprobe nachgewiesen (elf Prozent).

Um die Weiterverbreitung von Atemwegserkrankungen zu verhüten, empfiehlt das Gesundheitsamt in Eigenverantwortung

  • Bei Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion zu Hause bleiben bis zur Besserung der Symptome und Kontakte minimieren
  • Situationsangepasst Mund-Nasenschutz beziehungsweise FFP-2-Maske tragen

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