Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat vom 6. bis 12. März 2023 (Kalenderwoche 10) 204 Corona-Neuinfektionen registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Fälle im Kreis hat sich in dieser Zeit um 211 auf 122.960 erhöht. Darin sind neben den Neuinfektionen auch Nachübermittlungen und Datenkorrekturen enthalten. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für Marburg-Biedenkopf lag im Wochendurchschnitt bei 111,2.
36 Personen wurden mit oder wegen einer Corona-Infektion stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigten fünf Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich im Berichtszeitraum um 489 auf 122.221 erhöht. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat sich um einen Fall auf 480 erhöht.
Betroffene Altersgruppen:
Die Neuinfektionen innerhalb einer Woche verteilen sich auf die Altersgruppe 0 bis 4 Jahre: drei Fälle; auf die Altersgruppe 5 bis 14 Jahre: fünf Fälle; auf die Altersgruppe 15 bis 34: 62 Fälle; auf die Altersgruppe 35 bis 59: 80 Fälle; auf die Altersgruppe 60 bis 79: 35 Fälle; auf die Altersgruppe 80+: 19 Fälle.
Kommunales Verteilungsmuster der Corona-Neuinfektionen zum Stichtag/Ende Berichtszeitraum (hier: 12. März 2023; Zahlen der Vorwoche in Klammern):
Amöneburg: 2 (11)
Angelburg: 0 (12)
Bad Endbach: 15 (26)
Biedenkopf: 2 (12)
Breidenbach: 1 (2)
Cölbe: 12 (10)
Dautphetal: 3 (8)
Ebsdorfergrund: 10 (14)
Fronhausen: 2 (8)
Gladenbach: 9 (9)
Kirchhain: 8 (26)
Lahntal: 3 (6)
Lohra: 4 (4)
Marburg: 74 (136)
Münchhausen: 1 (4)
Neustadt: 17 (26)
Rauschenberg: 3 (1)
Stadtallendorf: 10 (9)
Steffenberg: 2 (9)
Weimar: 16 (28)
Wetter: 10 (17)
Wohratal: 0 (3)
Unklar: 0 (0) = hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung
Gesamt MR-BID: 204 (381)
Impfen
Impfungen gegen COVID-19 erfolgen seit 1. Januar 2023 schwerpunktmäßig über die Haus- und Fachärzte. Das Gesundheitsamt führt das Impfangebot für Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem fort. Falls der Bedarf einer Impfaktion gegen COVID-19 in einer Einrichtung, Organisation oder einem Verein wahrgenommen wird, ist eine Kontaktaufnahme an das Gesundheitsamt per E-Mail an Impfenmarburg-biedenkopfde möglich.
Zusätzlich bietet das Gesundheitsamt Personen ab 12 Jahren, die keinen Impftermin über ihren Haus- oder Facharzt vereinbaren können, ein öffentliches Impfangebot gegen COVID-19 an. Dieses findet noch bis zum 24. März 2023 freitags, von 10 bis 12:30 Uhr, in den in den Räumlichkeiten von MEDI-LEARN in der Bahnhofstraße 24 in Marburg statt.
Ab Dienstag, 4. April 2023, können Interessierte ab 12 Jahre, die keinen Impftermin über ihren Haus- oder Facharzt vereinbaren können, dienstags, von 13 Uhr bis 16 Uhr, und donnerstags, von 9 Uhr bis 13 Uhr, in das Gesundheitsamt in Marburg (Schwanallee 23) geimpft werden. Für die Impfung ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Beim Impfangebot stehen die Impfstoffe von Moderna (Spikevax®), BioNTech/Pfizer (Comirnaty®) und die angepassten Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 sowie BA.4/BA.5 zur Verfügung. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Valneva wird um vorherige Anmeldung per E-Mail (siehe unten) gebeten. Personen von 12 bis 15 Jahren müssen außerdem von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.
Für einen beschleunigten Ablauf kann das Aufklärungsmerkblatt, sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen vorab durchgelesen und ausgefüllt werden. Diese sind auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) oder auf der Landkreis-Homepage (https://corona.marburg-biedenkopf.de/Impfungen/Impfungen.php) zu finden.
Des Weiteren werden der Impfpass und, wenn vorhanden, die Krankenkassenkarte sowie gegebenenfalls medizinische Unterlagen benötigt. Für Fragen zur Impfung ist das Impfteam per E-Mail unter Impfenmarburg-biedenkopfde erreichbar.
Bewertung der Corona-Lage durch das Gesundheitsamt:
Der mit dem 1. März 2023 begonnene Rückgang der Fallzahlen setzt sich fort (-46,6 Prozent gegenüber Kalenderwoche 9). Er geht einher mit der Aufhebung der Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie dem Wegfall aller Testansprüche gemäß Testverordnung.
Bei der Betrachtung der gemeldeten Fallzahlen ist zu berücksichtigen, dass diese nunmehr nur noch einen Teilausschnitt darstellen. Sie spiegeln nicht mehr das reale Infektionsgeschehen wider. Um hierüber Aussagen zu treffen, müssen andere Indikatoren und Schätzungen – ähnlich wie bei Influenza – herangezogen werden.
Für die leicht übertragbaren Omikron-Sublinien von BA.2 sowie Omikron-Rekombinanten (vor allem XBB.1.5) gibt es weiterhin keine Hinweise für eine erhöhte Krankheitsschwere.
Für die kommende Woche erwartet das Gesundheitsamt, dass die Zahl der gemeldeten Fälle annähernd konstant bleibt oder eher noch weiter zurückgeht.
Das Gesundheitsamt empfiehlt in Eigenverantwortung:
- Bei Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion zu Hause bleiben bis zur Besserung der Symptome
- Situationsangepasst Mund-Nasenschutz beziehungsweise FFP-2-Maske tragen