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Pressemitteilung 081/2022

11.02.2022

Wahl eines neuen Landrats oder einer neuen Landrätin findet am 15. Mai statt – Kreistag Marburg-Biedenkopf beschließt nach dem Tod der Amtsinhaberin den Wahltermin in einer Sondersitzung

Marburg-Biedenkopf – Die Wahl eines neuen Landrats oder einer neuen Landrätin im Kreis Marburg-Biedenkopf findet am Sonntag, 15. Mai 2022, statt. Dies hat der Kreistag in einer Sondersitzung am Freitag in Stadtallendorf beschlossen. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, so findet diese zwei Wochen später, also am 29. Mai 2022 statt. Die Neuwahl ist nach dem Tod von Landrätin Kirsten Fründt erforderlich.

Die Neuwahl muss, den gesetzlichen Vorgaben folgend, spätestens vier Monate nach dem Ableben der bisherigen Amtsinhaberin erfolgen. Der Kreistag musste zur Festlegung des Wahltermins zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um auch hier gesetzliche Fristen einhalten zu können, da der Wahlleiter den Wahltag und den Tag für eine eventuelle Stichwahl spätestens am 90. Tag vor den Wahl öffentlich bekannt machen muss. Die nächste reguläre Sitzung des Kreistages am 25. Februar wäre hierfür nicht ausreichend gewesen.

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