A 49 – Wozu?
Die A 49 soll die Oberzentren Kassel und Gießen und die dazwischen liegenden Mittelzentren verbinden. Dadurch sollen Engpässe auf der A 7 und A 5 vermieden und so auch Unfallgefahren reduziert werden. Ziel ist zudem, das nachgeordnete Netz, vor allem die Ortsdurchfahrten, vom überregionalen zu Verkehr entlasten. Zudem soll mit der direkten Verbindung eine Verkürzung von Fahrzeiten sowie eine bessere Erschließung der Region und damit nicht zuletzt auch eine Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur erreicht werden.
Dementsprechend begrüßte auch das höchste politische Organ des Landkreises, der Kreistag, zuletzt in dessen Septembersitzung 2020, mit Mehrheitsbeschluss den Fertigbau der A 49. Zugleich forderte der Kreistag dazu auf, den legitimen Protest gewaltfrei kundzutun.
Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten?
Derzeit führt die A 49 vom Autobahnkreuz Kassel-Mitte nach Neuental im Schwalm-Eder-Kreis. Der Abschnitt von Neuental bis Schwalmstadt befindet sich derzeit im Bau.
Die dann noch fehlende, insgesamt 31 Kilometer lange, Verbindung von Schwalmstadt nach Gießen soll mit den beiden Abschnitten Schwalmstadt – Stadtallendorf-Nord (13,3 km) und Stadtallendorf-Nord – Ohmtal-Dreieck geschlossen werden.
Für den ersten Abschnitt liegt seit Juni 2013, für den zweiten Abschnitt seit Dezember 2017, ein Planfeststellungsbeschluss vor. In Bezug zum zweiten Planungs- und Bauabschnitt wurde aus unterschiedlichen Gründen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Hessen erhoben. Die Klagen wurden vom Bundesverwaltungsgericht, zuletzt im Juni und Juli 2020, abgewiesen.
Mit Abweisung der Klagen wurde die Planfeststellung höchstrichterlich bestätigt. Vor diesem Hintergrund soll der Baubeginn der beiden Streckenabschnitte von Schwalmstadt bis Stadtallendorf Nord und von Stadtallendorf Nord bis zum Ohmtal-Dreieck (A 5/ A 49) in diesem Jahr (2020) erfolgen. 2024 sollen beide Abschnitte für den Verkehr freigegeben werden.
Kritik am Bau der A 49
Neben einer breiten Befürwortung des A 49-Lückenschlusses innerhalb der Bevölkerung, richtet sich gegen den Ausbau der Autobahn auch Kritik. Dabei werden unter anderem Aspekte zum Grundwasserschutz, eine alternative Trassenführung, Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes sowie die grundsätzliche Ablehnung von Autobahnen als Mobilitätskonzept vorgebracht.
Im derzeitigen Fokus der Kritik stehen vor allem die für den Bau notwendigen Rodungsarbeiten. Das betrifft mit etwa 30 Hektar den insgesamt 1.014 Hektar umfassenden, im Vogelsbergkreis gelegenen, Dannenröder Forst sowie mit etwa 55 Hektar den Herrenwald bei Stadtallendorf im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Zwar werden zum Ausgleich, nach Maßgabe des Regierungspräsidiums Gießen, auf einer Gesamtfläche von etwa 750 Hektar Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Hierzu gehören Aufforstungsmaßnahmen, aber beispielsweise auch die Einrichtung von Biotopen und Teichen sowie eine „Grünbrücke“, die die Zerschneidung des Waldes abmildern soll.
„Waldbesetzungen“
Dennoch kam es im Zuge des Protests gegen die A 49 im Allgemeinen und die anstehenden Arbeiten im Besonderen zu „Besetzungen“ des Dannenröder Forstes und des Herrenwalds. Dazu wurden an unterschiedlichen Stellen zum Teil bewohnte Baumhäuser und Plattformen errichtet. Soweit diese Konstruktionen im Herrenwald errichtet wurden, handelt es sich dabei um bauliche Anlagen, für die der Landkreis Marburg-Biedenkopf als untere Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich zuständig ist.
Da es für die Errichtung der Bauten keine Genehmigung gibt, wurde gegenüber den im Herrenwald angetroffenen Personen bereits am 16. September 2020, zunächst mündlich, allerdings mit sofortiger Wirkung, der Baustopp verfügt. Am 23. September wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht.
Die Verfügung hat zum Inhalt, dass die Arbeiten zur Herstellung von baulichen Anlagen im Herrenwald einzustellen sind, für vorhandene Anlagen ein Nutzungsverbot verfügt wird und diese zu beseitigen sind. Ferner wird untersagt, im Verlauf der planfestgestellten Trasse der künftigen Autobahn A 49 im Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf neue bauliche Anlagen zu errichten und zu nutzen. Die illegal errichteten Anlagen sind aufgrund ihrer Lage im Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist, planungsrechtlich und aufgrund mangelnder Sicherheitsstandards bauordnungsrechtlich unzulässig und können daher auch nicht nachträglich legalisiert werden.
Protest-Camps und Demonstrationen
Darüber hinaus wurden seitens der A49-Gegner „Protest-Camps“ beantragt und in Teilen auch genehmigt. Hinzu kommen Mahnwachen und weitere Aktionen auf Grundlage des Versammlungsrechts. In Bezug zu Marburg-Biedenkopf betrifft dies derzeit vor allem die Stadt Stadtallendorf mit ihrer Ordnungsbehörde. In diesen Fragen des Versammlungsrechts werden die betroffenen Kommunen des Vogelsbergkreises und des Landkreises Marburg-Biedenkopf, also die Kommunen in denen entsprechende Aktionen angemeldet werden, vom Regierungspräsidium Gießen unterstützt.
Zusammenfassung
Planung und Bau des noch fehlenden Teilstücks und die bauvorbereitenden Maßnahmen gehen im Wesentlichen auf den Bund, das Land Hessen und das Regierungspräsidium Gießen zurück. Das Regierungspräsidium unterstützt zudem die betroffenen Kommunen des Vogelsbergkreises und des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Fragen des Versammlungsrechts. Auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Grundlage des Naturschutzes werden vom Regierungspräsidium verantwortet. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist wegen der von A49-Gegnern errichteten Konstruktionen im Herrenwald, aus Gründen des Baurechts, tätig.