Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf fördert auch in diesem Jahr wieder Chöre und Bläsergruppen bei Projekten, Fortbildungen und in der Jugendarbeit. Bis Ende März können die Anträge gestellt werden.
Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf können vor allem bei herausragenden Projekten, in der Jugendarbeit sowie bei Qualität verbessernden Maßnahmen, wie etwa Stimmbildungs- und Weiterbildungsseminaren gefördert werden. Sängerkreise, Sängerbünde und Kirchen erhalten eine Sockelförderung. Chöre und Bläsergruppen werden in Rahmen einer Projektförderung unterstützt. Dadurch sollen alle Gruppen die Möglichkeit erhalten, bei besonderen Aktivitäten, die über das übliche Maß hinausgehen, finanziell gefördert zu werden.
Wichtig dabei ist, dass es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.
Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und vor allem der Förderung und Ausbildung der Kinder- und Jugendchöre (auch -Bläserchöre) dienen. Als mögliche Förderungskriterien kommen so zum Beispiel die Gründung eines Chores oder einer Bläsergruppe, Weiterbildungs- oder Stimmbildungsveranstaltungen, zum Beispiel als Wochenendseminare, aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie Wertungs- oder Kritiksingen sowie herausragende Konzerte in Betracht.
Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können nicht gefördert werden.
Die Antragstellung sollte vor der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung erfolgen und spätestens bis zum 31. März 2018 an die Kreisverwaltung geschickt werden. Ein Antragsformular kann beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Kultur und Sport, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Telefon: 06421 405-1228, E-Mail-Adresse: Kulturmarburg-biedenkopfde , angefordert werden. Der Antrag ist auch im Internet über die Homepage des Landkreises auf folgendem Weg zu beziehen: www.marburg-biedenkopf.de in der Rubrik Kultur/Chorwesen. Ein Finanzierungsplan, aus dem alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind, ist dem Antrag beizufügen.
Eine mit Vertretern des Fachdienstes Kultur und Sport und mit Fachleuten aus diesen Bereichen besetzte Jury entscheidet voraussichtlich im April oder Mai über die Förderung.