Herausragend im Kulturbereich ist das Chorwesen. Obwohl im Kreis insgesamt „nur" rund 190 Orte existieren, gibt es dennoch über 380 Chöre und Gesangvereine. Dazu zählen auch Kirchenchöre sowie die Untergruppen der Gesangvereine wie etwa Kinder- und Jugendchöre.
Informationen zur Förderung des Chorwesens
Förderung des Chorwesens durch den Landkreis: Anträge können bis zum 15. Mai eingereicht werden – Projekte, Fortbildungen und Jugendarbeit sind die Förderschwerpunkte
Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden vor allem bei herausragenden Projekten, in der Jugendarbeit sowie bei Qualität verbessernden Maßnahmen (wie etwa Stimmbildungs- und Weiterbildungsseminare) im Bereich des Chorwesens gefördert.
Die Förderung des Chorwesens erfolgt einerseits im Rahmen einer Sockelförderung, die ausschließlich den Sängerkreisen, Sängerbünden und Kirchen zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Andererseits können Chöre und Bläsergruppen im Rahmen einer Projektförderung unterstützt werden. Dadurch sollen alle Gruppen die Möglichkeit erhalten, bei besonderen Aktivitäten, die über das übliche Maß hinausgehen, finanziell gefördert zu werden.
Grundsätzlich gilt, dass Projekte gefördert werden, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und vor allem der Förderung und Ausbildung der Kinder- und Jugendchöre (auch -Bläserchöre) dienen. Als mögliche Förderungskriterien kommen so zum Beispiel die Gründung eines Chores bzw. einer Bläsergruppe, Weiterbildungs- oder Stimmbildungsveranstaltungen (zum Beispiel als Wochenendseminare) aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie „Wertungs- oder Kritiksingen“ sowie herausragende Konzerte in Betracht.
Wichtig dabei ist, dass es sich um eine Maßnahme im Antragsjahr handelt und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.
Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können nicht gefördert werden.
Die Antragstellung sollte vor der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung erfolgen und spätestens bis zum 15. Mai an die Kreisverwaltung geschickt werden. Ein Finanzierungsplan, aus dem alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind, ist dem Antrag beizufügen.
Richtlinien
Grundsätzlich gilt: „Ein Projekt soll beispielhaft sein, vor allem der Nachwuchsförderung dienen oder herausragende Leistungen darstellen, um gefördert werden zu können.“
Wichtig dabei ist, dass es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt und je Maßnahme ein Mindestbetrag in Höhe von 200 € erreicht wird.
Förderungsmöglichkeiten
Chorgründung (Erwachsene, Jugendliche und Kinder; Bläser und Chor)
- Projektchorgründung (sollte der Projektchor nach dem Ende des Projektes weiterhin bestehen, d. h. zu einem beständigem Chor werden, so kann ein erneuter Antrag gestellt werden, wodurch dann die Förderung einer „normalen“ Gründung erzielt werden kann)
Wochenendseminar/Probenwochenende/Fortbildung • Stimmbildungsseminar • Bläserfortbildung
- (Besonders berücksichtigt werden Veranstaltungen mit hohem Anteil an Kindern und Jugendlichen, wobei hier eine Rücksprache mit dem Fachdienst Jugendförderung erfolgt, um Doppelförderungen auszuschließen.)
- Für Wochenendseminare, die als Vorbereitung auf eine Aufführung – Musical, Konzert – durchgeführt werden, wird eine Gesamt-Förderung je nach Aufwand ermittelt.
Veranstaltungen und Konzerte
- mit außergewöhnlich hohem Anspruch, hohem Engagement oder hoher Leistungsbereitschaft.
Jubiläen (25, 50, 75, 100 etc. Jahre)
- Hier ist zu beachten, dass zu solchen Veranstaltungen häufig die Landrätin beziehungsweise der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf eingeladen wird und dadurch bereits ein Förderbetrag zur Verfügung gestellt wird. Somit ist dann eine weitere Projektförderung nicht möglich.
Wertungs- und Kritiksingen • Kreiskirchenchortreffen
- Aufgrund eines rechtzeitig gestellten Antrages seitens eines Sängerkreises / Sängerbundes / Singkreises / Kirchenkreises / Dekanats wird eine solche Veranstaltung nur maximal alle zwei Jahre gefördert.
Die jeweilige Fördersumme wird von einer Jury aus fachkundigen Personen festgelegt.
NICHT förderfähig
Eine Förderung ist nicht möglich für zum Beispiel:
- Aus- und Weiterbildung für die Chorleitung
- Honorare für die Chorleitung
- Auslandsreisen
- Notenmaterial
- Büromaterial (Kopien, Ausgaben für Werbezwecke etc.)
- CD-Produktionen/-Aufnahmen
- Beschaffung von Textilien (Chorkleidung etc.)
- Beschaffung von Musikinstrumenten (Kauf und Ausleihe)
- Reparatur von Musikinstrumenten
- Werbung von Mitgliedern gehört zur allgemeinen Arbeit und Aufgabe eines Vereins.
- Die Teilnahme an folgenden Terminen wird nicht als herausragendes Projekt im Sinne der Projektförderung anerkannt, sondern gehört zur allgemeinen Arbeit eines Chores/einer Bläsergruppe und kann nicht gefördert werden:
- einem Landes- und Bundeswettbewerb der Bläsergruppen,
- einem Sänger-Wettstreit, einer Sänger-Gala, einem Wertungssingen, einem Chor-Wettbewerb, Freundschaftssingen etc.
Downloads (Antrag/Richtlinien)
Adresse
Fachdienst Kultur
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
- Barrierefreier Zugang
- WC
Buslinien:
Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße)
Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1)
Linie 6 (H Kreishaus B2)
Linie MR-80 (H Kreishaus B4)
Kontakt
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.