Marburg-Biedenkopf – Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist auf eine aktuelle Änderung einer Rechtsnorm hin, die Heilpraktiker betrifft. Diese müssen künftig so genannte invasive Tätigkeiten dem Gesundheitsamt anzeigen.
Mit der Änderung der Infektionshygieneverordnung werden invasive Tätigkeiten, also zum Beispiel Injektionen, Infusionen, Aderlass oder Akupunktur anzeigepflichtig.
Heilpraktiker, die erstmalig invasive Tätigkeiten ausüben, müssen dies demnach vor der Aufnahme der Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Für Heilpraktiker, die bereits invasive Tätigkeiten ausgeübt haben und weiterhin ausüben wollen, gilt eine Übergangsregelung: Sie müssen dies innerhalb von drei Monaten nach dem 22. Dezember 2017 dem Gesundheitsamt anzeigen.
Die Anzeige hat bei dem Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung, also die Praxis des Heilpraktikers befindet.