Beschreibung
Beschreibung
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.
Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) geregelt.
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheides, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung", die Sie nach der Aufnahme in Deutschland erhalten. Mit diesem Status verbunden sind Erleichterungen für die Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wird kraft Gesetzes die deutsche Staatangehörigkeit erworben.
Die Bescheinigung ist von Amts wegen auszustellen, das heißt, Sie müssen die Ausstellung der Bescheinigung nicht beantragen.
Details
Dokumente
Für das Verfahren auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Als Entscheidungsgrundlage dient die Akte des Aufnahmeverfahrens.
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Links und Downloads
- Aussiedleraufnahmeverfahren (Webseite des Bundesverwaltungsamt) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt zum Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt für Spätaussiedler über die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe (Öffnet in einem neuen Tab)