Beschreibung
Beschreibung
Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen heraus, welche Schutzimpfungen wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen der STIKO gelten als wissenschaftlicher Standard. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.
Nach einer Grundimmunisierung, meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, müssen bei vielen Schutzimpfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Einige Impfungen sind auch für spezifische Berufsgruppen oder Personengruppen empfohlen, z. B. für Schwangere.
Details
Gebühren
Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen, mit Ausnahme von Reiseimpfungen, übernimmt die Krankenkasse. Für Reiseimpfungen besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht der Kostenübernahme. Zur Klärung der Frage, inwieweit einzelne Krankenkassen als Zusatzleistung die Kosten für eine Reiseimpfung übernehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Rechtsgrundlage
- • § 20 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (Öffnet in einem neuen Tab)
- • Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 20d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (Öffnet in einem neuen Tab)
Bemerkung
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit | 06421 40540 | GSH-FD2marburg-biedenkopfde |