Beschreibung
Beschreibung
Ein Pflegekind ist ein Kind oder Jugendlicher, das bzw. der vorübergehend oder auf Dauer nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie, lebt.
Die Gründe dafür, dass ein Kind zu einem „Pflegekind“ wird, sind vielfältig und reichen von dem vorübergehenden Ausfall von Eltern oder eines Elternteils bis hin zu vielschichtig belasteten, instabilen Familiensituationen.
Beispiele für die Unterbringung eines Kindes als Pflegekind in einer Pflegefamilie können sein:
- Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen.
- Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise.
- Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein.
Bevor eine Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie geprüft wird, werden seitens des Jugendamtes zunächst die Unterstützungsmöglichkeiten für die Ursprungsfamilie ausgeschöpft, mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können.
Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden.
Verbessert sich die Situation für das Kind bzw. den Jugendlichen durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Aufnahme in einer geeigneten Pflegefamilie zur Bewältigung der Situation notwendig und geeignet sein.
Insbesondere bei jüngeren Kindern ist eine Pflegefamilie oftmals besser geeignet als die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung, denn es zeigt sich, dass es für Kinder vorteilhaft ist, in stabilen Beziehungsgefügen aufzuwachsen.
Daher wird für jedes Kind, das nicht in seiner eigenen Familie aufwachsen kann, sorgfältig geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist.
Pflegefamilien
Wer beabsichtigt, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, bedarf hierzu einer Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes.
Wer kann Pflegeeltern werden?
- Wir suchen Pflegeeltern, die verheiratet sind, in einer festen Partnerschaft leben oder Einzelpersonen, die an einer Aufnahme eines Pflegekindes interessiert sind.
Was wird von Pflegefamilien erwartet?
- Liebevolle Annahme und Begleitung der Kinder
- Belastbarkeit und Geduld
- Verständnis, Offenheit und Toleranz für die unterschiedlichen Bedarfe und Herkunftsgeschichten der Ihnen anvertrauten Kinder
- Motivation und Interesse daran, Kindern ein Zuhause zu geben
- Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit im Erziehungsalltag
- Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und anderen Institutionen
- Die Bereitschaft zur Teilnahme am Bewerberseminar sowie zum Einreichen erforderlicher Unterlagen
- Das Interesse an Fortbildungen/ Pflegeelternschulungen
Welche Unterstützung erhalten Pflegefamilien?
Der erste Ansprechpartner ist das Jugendamt, hier werden Sie auf Ihre wichtige Aufgabe vorbereitet und erhalten Unterstützung durch:
- Seminare zur Vorbereitung
- Schulungen und Fortbildungen
- Informationsgespräche
- Pflegeelterntreffen sowie individuelle Beratung und Unterstützung
- Familienberatung
- Pflegegeld, nach den Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
- Finanzieller Erziehungsbeitrag
- Förderung der Altersvorsorge
Details
Dokumente
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Gebühren
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Rechtsgrundlage
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst | 06421 4051343 | AckermannMmarburg-biedenkopfde |