Beschreibung
Beschreibung
Für Jugendliche und Heranwachsende gilt im Strafverfahren das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Im JGG sind keine besonderen Straftatbestände aufgeführt, sondern es ist hier die Verfahrensweise im Umgang mit jungen Menschen geregelt, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Jugendhilfeangebot und wird auch „Jugendhilfe im Strafverfahren“ genannt.
Das Angebot umfasst:
- Allgemeine Informationen zur Jugendgerichtsverhandlung
- Besprechung des speziellen Falles
- Beratung von Eltern/Angehörigen
- Frühzeitige Hilfestellung bei den angefragten Punkten, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln
- Begleitung bei der Gerichtsverhandlung
- Stellungnahme während der Gerichtsverhandlung zu dem Fall in Bezug auf die persönlichen und sozialen Lebensbedingungen
- Bei über 18-Jährigen wird dazu Stellung genommen, ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht zur Anwendung kommen soll.
- Vorschlag zur Reaktion des Jugendrichters auf die Straftat
- Eventuell Alternativen zur Untersuchungshaft
- Begleitung/Hilfestellung auch nach der Gerichtsverhandlung und Anleitung von eventuellen Auflagen des Gerichts
Details
Dokumente
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst | 06421 4051343 | AckermannMmarburg-biedenkopfde |