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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist eine Pflichtaufgabe des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales. Sie ist unabhängig von Gericht, Staatsanwaltschaft und auch von der Polizei. Aufgabe ist die Beratung und eventuelle Begleitung aller Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre), denen eine Straftat zur Last gelegt wird.

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