Beschreibung
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Heizöl muss so gelagert werden, dass eine Verunreinigung des Wassers verhindert wird. Schon ein Liter Heizöl kann Millionen Liter Trinkwasser ungenießbar machen. Die Betreiber von Heizöllagerungen haben daher die Pflicht, ihre Anlagen durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Bedenken Sie, dass wir alle auf die gesunde Qualität des Wassers angewiesen sind und im Schadensfalle erhebliche Kosten auf Sie zukommen können. Außerhalb von Wasserschutzgebieten handelt es sich um eine einmalige Überprüfung.
Dem Landkreis wurde diese Aufgabe zum 01.04.2005 übertragen, es gibt rund 37.000 Anlagen, die geprüft werden müssen.
Im Rahmen unserer Garantenpflicht für sauberes Wasser haben wir zunächst Anlagen mit offenkundigen Mängeln im Auge. Da viele Bürger selbst nicht genügend Sach- und Fachkunde besitzen, wurde mit den Bezirksschornsteinfegern im Landkreis vereinbart, dass bei ihren regelmäßigen Messterminen die Heizöllager im Landkreis ohne zusätzliche Kosten für die Kunden daraufhin geprüft werden, ob unmittelbare Gefahren für das Grundwasser/Gewässer bestehen. Eine solche Gefahr ist z. B. dann gegeben, wenn die Auffangwanne nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist.
Der Schornsteinfeger wird daher einen Blick auf die Heizöllagerung werfen und bei erkennbaren Sicherheitsmängeln/Undichtigkeiten der Auffangeinrichtung den Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz benachrichtigen.
Diese Prüfung entbindet nicht von der Betreiberpflicht, die Anlage durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Ähnlich wie mit einem Kraftfahrzeug zum TÜV muss jeder, der eine Heizöllagerung betreibt, sich bei einem Sachverständigen zur Überprüfung anmelden. Die Verpflichtung besteht seit dem 01.02.2004 und viele Bürger des Landkreises sind ihr bereits nachgekommen.
Details
Dokumente
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (Download-Möglichkeit des Vordrucks am Ende der Seite). Neutrale Vordrucke zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlage
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Sieglinde Heinz | Alle Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf inkl. Stadt Marburg | 06421 4051426 |