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Fahrverbot und Führerscheinentzug

Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und 3 Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis (durch Gericht oder Verwaltungsbehörde) wird der Führerschein ungültig. Der Führerschein muss neu beantragt werden.

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