Beschreibung
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Details
Dokumente
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
Gebühren
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kontakt
Name |
---|
Fachdienst Bauen |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|---|
Frau Sabine Blaufuß | Ort: Wohratal | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051705 | |
Herr Markus Dierks | Orte: Cölbe, Münchhausen, Rauschenberg, Wetter | 06421 4051389 | ||
Frau Sabrina Kattenborn | Orte: Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Steffenberg | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051487 | |
Herr Andree Reiers | Orte: Ebsdorfergrund, Fronhausen, Weimar | 06421 4051328 | ||
Herr Frank Schmidt | Orte: Breidenbach, Kirchhain, Neustadt | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051483 | |
Frau Marion Siebert | Orte: Amöneburg, Stadtallendorf | Technische Sachbearbeitung (Bauaufsicht) | 06421 4051463 | |
Mirella Joanna Skitschak | Orte: Dautphetal, Gladenbach, Lahntal, Lohra | 06421 4051549 |