Beschreibung
Beschreibung
Vor Vermittlung eines Kindes werden die Adoptionsbewerber auf das Leben mit einem fremden Kind vorbereitet. Die Vorbereitung beinhaltet eine Eignungsüberprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder eines freien Trägers.
Auch bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist eine ausführliche Vorbereitung notwendig, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder durch die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, über die das Kind vermittelt werden soll, erfolgt.
Grundsätzlich können neben verheirateten Paaren auch allein stehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder bei Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann zunächst nur ein Partner das Kind adoptieren. Da versucht wird, den betroffenen Kindern ein stabiles Lebensumfeld zu bieten um die Gefahr eines erneuten Wechsels der Bezugspersonen so klein wie möglich zu halten, sind die Vermittlungschancen für Ehepaare in der Regel allerdings größer.
Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass keine Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Bevor eine Entscheidung zur Berücksichtigung von Adoptionsbewerbern getroffen wird, ist daher einiges zu klären. Eine Bewerbung um eine Adoption und die Feststellung der Eignung als Adoptionsbewerber/in bietet keine Garantie, dass auch wirklich eine Adoption erfolgen kann!
War eine Bewerbung erfolgreich und ein Kind wurde vermittelt, müssen bereits während des Zeitraums der Adoptionspflege alle Rechte und Pflichten für das Kind übernommen werden. Der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales übernimmt eine Begleitung während dieser Zeit und erstellt eine gutachterliche Äußerung für das Familiengericht, das letztlich über die Adoption entscheidet.
Details
Dokumente
- Erweitertes Führungszeugnis,
- Einkommensnachweise und Vermögensnachweise zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation,
- Gesundheitszeugnis, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen vorliegen,
- sowie Personenstandsurkunden.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Vorlage von Verdienst- und Vermögensnachweisen zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation
- Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder psychischen Krankheiten vorliegen (Untersuchung zur Adoption, Gesundheitsamt)
- Ausführlicher Lebenslauf
- Lichtbild
Gebühren
Während die Vermittlung eines inländischen Kindes kostenfrei ist, fallen bei der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Gebühren für die Erstellung des Eignungsberichts und die Vermittlung an, zusätzlich weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
Während die Vermittlung eines inländischen Kindes kostenfrei ist, fallen bei der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland sowohl Gebühren für die Erstellung des Eignungsberichts als auch für die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder für eine zentrale Adoptionsstelle an. Zusätzlich entstehen weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Bearbeitungsdauer
Hierzu lässt sich keine Angabe machen
Kontakt
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst | 06421 4051343 | AckermannMmarburg-biedenkopfde |