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Fahrerlaubnis: Umtausch alter Führerscheine

Zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinien müssen in den nächsten Jahren alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Wechsel wird in zwei Schritten, gestaffelt nach Geburtsjahren, sowie nach Ausstellungsjahr stattfinden.

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