Inhalt anspringen
Wegen Wartungsarbeiten steht die Online-Terminvergabe am Dienstag, dem 23. Juli 2024 zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr nicht zur Verfügung.

Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Ihre Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs, jedoch damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise