Ausnahme- und Befreiungsgenehmigung von der EnEV
In einigen Fällen können die nach EnEV (Energieeinsparverordnung) gestellten Anforderungen nicht erfüllt werden. Für solche Fälle können die zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörden auf Antrag Ausnahmen zulassen bzw. Befreiungen erteilen.