Beschreibung
Beschreibung
Die Trinkwasserschutzgebiete werden in Zonen eingeteilt: Zone I, Zone II sowie Zone III A und III B. Die Zone I ist der Fassungsbereich, also der Bereich, in dem sich der Brunnen befindet. Der Fassungsbereich ist dadurch zu erkennen, dass dieser eingezäunt ist. Die Zone II eines Trinkwasserschutzgebietes ist die sog. engere Schutzzone, die durch blaue Schilder am Straßen- und/oder Wegesrand kenntlich gemacht werden muss. Darüber hinaus gibt es noch die weitere Schutzzone, die in der Regel noch in die Zonen III A und III B unterteilt wird.
In den festgelegten Schutzzonen sind dann bestimmte Handlungen verboten oder nur beschränkt zulässig.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Stephan Wege | 06421 4051256 |