Beschreibung
Beschreibung
Die Untere Wasserbehörde ist zuständig für Indirekteinleitungen, die aus bestimmten gewerblichen Bereichen stammen. Das sind zum einen Tankstellen und Waschanlagen, bei denen mineralölhaltiges Abwasser anfällt. Zum anderen handelt es sich um Abwasser aus Zahnarztpraxen und chemischen Reinigungen.
Bevor die Abwässer aus diesen gewerblichen Bereichen in eine öffentliche Kanalistation eingeleitet werden dürfen, müssen sie in besonderen Anlagen - sog. Abscheideranlagen - vorbehandelt werden. Die in den Abscheideranlagen entsehenden Rückstände wie z.B. Mineralöl sind dann in regelmäßigen Abständen abzupumpen und zu entsorgen.
Die indirekten Einleitungen sind grundsätzlich bei der Wasserbehörde anzuzeigen und in der Regel erlaubnisfrei. Nur bei der Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser ist unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn bestimmte Mengen an Abwasser in einem bestimmten Zeitraum überschritten werden. Wasserrechtliche Genehmigungen sind für Abscheideranlagen normalerweise nicht erforderlich, da diese Anlagen in aller Regel über eine sog. Bauartzulassung verfügen.
Darüber hinaus ist der Betreiber einer solchen Anlage aber auch verpflichtet, diese regelmäßig zu kontrollieren (Eigenkontrolle) und durch Sachverständige bzw. Fachkundige überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Eigenkontrolle durch den Betreiber sind in sog. Betriebstagebüchern festzuhalten. Über die Überprüfungen durch Sachverständige bzw. Fachkundige werden Berichte erstellt, die auch der Wasserbehörde vorzulegen sind.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Katharina Hoffmann | für fachtechnische Auskünfte | 06421 4051434 | |
Herr Detlef Messer | für rechtliche Auskünfte | 06421 4051436 | |
Herr Markus Sczeponik | für fachtechnische Auskünfte | 06421 4051464 |