Beschreibung
Beschreibung
Der Gewässerschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verminderung von negativen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer, das Grundwasser, den Boden aber auch die Kläranlagen. Ziel des vorbeugenden Gewässerschutzes ist dabei, dass die Gewässer sowie deren Ufer und Auen vor allem in stofflicher, struktureller und hydraulischer Hinsicht einen möglichst naturnahen Zustand erreichen.
Zu den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gehören die Renaturierung von Gewässern, der Bau, Betrieb und die Überwachung von Kläranlagen. Bei aller Sorgfalt insbesondere im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl) kommt es dennoch immer wieder vor, dass solche Stoffe auslaufen und Gewässer gefährden bzw. in ein Gewässer gelangen können. Dann ist es im Rahmen des sog. Schadensfallmanagement wichtig, schnell und umfassend zu handeln, um die negativen Auswirkungen für ein Gewässer und/oder den Boden so gering zu halten, wie dies möglich ist.
Details
Bemerkung
Schadensfallmanagement – Was tun im Schadensfall?
Sehr viele Stoffe, mit denen wir täglich umgehen (z.B. Heizöl, Kraftstoffe etc.), sind als wassergefährdend einzustufen. Diese Stoffe haben vor allem gemeinsam, dass sie auch schon in geringen Mengen nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Gewässer (dazu zählt auch das Grundwasser) und die Böden haben und diese nachhaltig unbrauchbar bzw. ungenießbar machen können.
Deswegen wird gerade im Umgang und bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe viel Wert auf eine wirksame Vorsorge gegen Leckagen gelegt. Trotz aller Schutzvorkehrungen beim Umgang und der Lagerung wassergefährdender Stoffe sind Schadensfälle nicht ganz auszuschließen. Ist es trotz aller Sorgfalt dennoch zu einem Austritt von wassergefährdenden Stoffen gekommen, sind Maßnahmen zu treffen, um schädliche Auswirkungen auf die Gewässer, die Böden, aber auch z. B. auf Abwasseranlagen (u.a. Kanäle) so gering wie möglich zu halten.
In einem Schadensfall sind unverzüglich die sog. Gefahrenabwehrbehörden zu informieren. Das sind in erster Linie die Feuerwehr (Notrufnummer 112) und die Polizei (Notrufnummer: 110), die dann u. a. auch die zuständige Wasserbehörde informieren. Diese Behörden haben die unaufschiebbaren Maßnahmen (z. B. Außerbetriebnahme von Anlagen, verhindern von Schadensausweitung usw.), die zur Schadenbegrenzung dienen und das weitere Austreten und Ausbreiten von Schadenstoffen verhindert, zu treffen.
Wassergefährdende Stoffe
Sehr viele Stoffe, mit denen wir im privaten (z.B. Heizöl) oder gewerblichen (z.B. Kraftstoffe) Bereich umgehen, sind als wassergefährdend einzustufen. Alle wassergefährdenden Stoffe haben gemeinsam, dass sie auch schon in geringen Mengen eine nicht unerhebliche schädigende Auswirkung auf die Gewässer oder die Böden haben und diese nachhaltig unbrauchbar bzw. ungenießbar machen können.
Deswegen wird gerade im Umgang und bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe viel Wert auf eine wirksame Vorsorge gegen Leckagen gelegt. Sollte jedoch trotzdem etwas passieren, ist dafür zu sorgen, dass nach Möglichkeit die wassergefährdenden Stoffen nicht ein Gewässer oder das Grundwasser gelangen können bzw. die Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden.
Zum anlagenbezogenen und damit auch vorbeugenden Gewässerschutz gehört, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdender Stoffe so beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer und des Bodens nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden kann.