Beschreibung
Beschreibung
Ein wichtiger Beitrag zur Schonung des kostbaren Lebensmittels Trinkwasser ist die Nutzung des sogenannten Brauchwassers für z.B. die Toilettenspülung. Als Brauchwasser eignet sich beispielsweise das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen eines Wohnhauses anfällt. Dieses Niederschlagswasser kann in einer Regenwassernutzungsanlage (z.B. Zisterne) gesammelt und problemlos für solche Zwecke eingesetzt werden.
Regenwassernutzungsanlagen sind in der Regel bauartzugelassen und bedürfen daher keiner gesonderten Genehmigung durch uns. Im privaten Wohnbereich ist in der Regel auch keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn das Überlaufwasser aus einer Regenwassernutzunganlage in den Untergrund oder ein Gewässer eingeleitet werden soll.
Ausführliche Informationen zum Bereich Verwertung und Versickerung von Niederschlagswasser erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Umweltministeriums (Öffnet in einem neuen Tab) oder fragen Sie unsere Sachbearbeiter: