Beschreibung
Beschreibung
Unter kommunalem Abwasser versteht man
- Schmutzwasser aus Haushalten,
- Schmutzwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben
- Niederschlagswasser, das in der Kanalisation abfließt.
Beim Ableiten, Reinigen und Einleiten von kommunalem Abwasser müssen die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser um.
Im Einzelnen sind das folgende Aufgaben:
- Erlauben von Einleitungen
- Genehmigen von Kläranlagen
- Überwachen von Abwasseranlagen
- Veranlassung von Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- Erheben der Abwasserabgabe
- Finanzielle Förderung des Baus von Abwasseranlagen
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Detlef Messer | 06421 4051436 | |
Herr Markus Sczeponik | 06421 4051464 |