Beschreibung
Beschreibung
Der Fachbereich Ordnung und Verkehr ist zuständig für die ordnungsgemäße Beförderung von Gefahrgut nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
- Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen gemäß den nationalen und internationalen Vorschriften
- Fahrwegbestimmungen
- Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen
- Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße
- Beratung und Unterstützung der Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden in gefahrstoffrechtlichen Angelegenheiten
- Erstellung von Jahresberichten
Außerdem obliegt dem Fachbereich Ordnung und Verkehr die Erteilung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (sog. Konzessionen) sowie die Überwachung der Unternehmen soweit sich der Betriebssitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde mit weniger als 7.500 Einwohnern befindet. In den größeren Städten und Gemeinde wird diese Aufgabe von den entsprechenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen wahrgenommen.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
- Erlass von Taxen- und Beförderungsentgeltverordnungen
- Erteilung von Genehmigungen für den Taxen- und Mietwagenverkehr mit den entsprechenden Anhörungsverfahren
- Aufsicht über die Beförderungsunternehmen