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Tierschutz

Auszug aus dem Tierschutzgesetz

Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Aufgaben des Fachteams Tierschutz

  • Regelmäßige tierschutzrechtliche Überprüfung gewerblicher Tierhaltung. Hierzu sind zu zählen: Zoohandlungen, Tierpensionen und tierheimähnliche Einrichtungen, Zirkusunternehmen, Versuchtierhaltungen, Schlachtbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe, Tiertransportbetriebe, Tierbörsen und Schädlingsbekämpfungsunternehmen
  • Überprüfung landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen und private Tierhaltung
  • Erteilung von Erlaubnissen bei gewerbsmäßigen Tierhaltungen.
    Jede gewerbsmäßig betriebene Haltung und Zucht von Wirbeltieren – außer landwirtschaftlichen Nutztieren – sowie der Handel, Transport und die Schlachtung von Wirbeltieren bedarf einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.
    Dazu zählen: Wirbeltierzuchten und -haltungen für wissenschaftliche Versuchszwecke; Tierheime oder ähnliche Einrichtungen; Zoologische Gärten und andere Einrichtungen, welche Tiere halten und zur Schau stellen; Betriebe, die Hunde für Dritte zu Schutzzwecken ausbilden und hierfür Einrichtungen unterhalten; Tierbörsen; Tierzuchten und Tierhandlungen, außer landwirtschaftliche Nutztiere; Handelsbetriebe für Wirbeltiere (Zoofachhandel, Viehhandelsunternehmen); Reit- und Fahrbetriebe; Schaustellerbetriebe und Zirkusbetriebe; Schädlingsbekämpfungsbetriebe
  • Für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
  • Prüfung und Abnahme der Sachkunde für die Haltung bestimmter Tierarten
  • Beratung zur artgerechten und verhaltensgerechten Tierhaltung
  • Erstellung von tierschutzrechtlichen Gutachten
  • Erstellen und Umsetzen von tierschutzrechtlichen Anordnungen bei Vorliegen tierschutzwidriger Haltungen bis hin zur Wegnahme von Tieren
  • Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

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