Im Folgenden sind die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
- Angabe des Anwendungs- oder Abgabedatums des Arzneimittels:
Beim Einsatz von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, muss bei der Mitteilung zukünftig das Datum der ersten Anwendung oder das Abgabedatum des Arzneimittels angegeben werden. - Verpflichtende Nullmeldung:
Auch wenn in einem Halbjahr keine Arzneimittel mit antibakteriell wirksamen Stoffen angewendet worden sind, muss dies der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. - Schriftliche Versicherung auch elektronisch:
Die Versicherung des Tierhalters, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat, kann auch elektronisch direkt in die Datenbank erfolgen. - Bewertung bestimmter Wirkstoffkombination nur noch mit einem Wirktag:
Antibiotika mit der Wirkstoffkombination von Sulfonamiden und Trimethoprim werden zukünftig nicht mehr mit doppelten Wirktagen gezählt. Das Gleiche gilt für eine Kombination von verschiedenen chemischen Verbindungen eines einzigen antibakteriellen Wirkstoffs.