Die gültigen Vorschriften des EU-Hygienepakets
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Öffnet in einem neuen Tab) des EP und des Rates vom 29.4.2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Öffnet in einem neuen Tab) des EP und des Rates vom 29.4.2004 mit spezifischen Hygiene-Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Öffnet in einem neuen Tab) des EP und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Zusammenfassung der Neuerungen des Vorschriften-Katalogs - Rechtsform: es sind EU-Verordnungen mit unmittelbarer Gültigkeit.
- Es gibt für alle Betriebe in der Lebensmittelkette eine allgemeine Basishygienevorschrift:
- Einbezug der Urproduktion,
- kein vorrangiges Spezialrecht mehr,
- spezielle Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (nur) ergänzend. - Durchführungsverordnungen mit mikrobiologischen Kriterien und Temperaturen.
- Alle Lebensmittelbetriebe sind zur "Eintragung" / Registrierung bei den Behörden verpflichtet.
- Das Konzept der freiwilligen Leitlinien für Gute-Hygiene-Praxis wird aufgewertet.
- Für den Bereich tierischer Lebensmittel:
- Betriebszulassung, Kontrollen, Identitätskennzeichnung und Drittlandregelungen nach einheitlichen Grundsätzen,
- modernisiertes und flexibilisiertes System der Veterinärkontrollen,
- keine Differenzierung zwischen handwerklichen und industriellen Betrieben mehr. - Die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis And Critical Control Points, dies bedeutet Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Urproduktion) einschließlich Dokumentationsverpflichtung der HACCP-bezogenen Maßnahmen.
Weitere rechtliche Informationen liefert das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. (Öffnet in einem neuen Tab)
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