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Schließung der Verwaltung: Am Freitag, 27.12. und am Montag, 30.12.2024 sind sämtliche Liegenschaften der Kreisverwaltung ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.

Fleischhygiene

Fleisch ist eines unserer Grundnahrungsmittel. Gleichzeitig stellt es mit seinem ernährungsphysiologisch wichtigen aber mikrobiologisch problematischen hohen Eiweißanteil einen höchst sensiblen Rohstoff dar, der im gesamten Ablauf seiner Gewinnung und Verarbeitung größt möglicher Sorgfalt bedarf.

Fleischhygiene

In den Mastbetrieben werden Kontrollen durchgeführt, mit dem Ziel sicherzustellen, dass bei den Tieren kein mit Agrarchemikalien oder sonstigen unerwünschten Stoffen behaftetes Futter eingesetzt wird.

Jedes einzelne geschlachtete Tier wird im Rahmen der amtlichen Untersuchung von fachkundigem Personal begutachtet. Diese Untersuchungen beziehen sich sowohl auf das lebende Tier vor der Schlachtung als auch auf den Tierkörper und alle inneren Organe im Anschluss an die Schlachtung.

Neben der reinen Besichtigung aller Teile des geschlachteten Tieres werden im Verdachtsfall oder stichprobenweise auch weitergehende Untersuchungen verschiedener Gewebe des Tierkörpers vorgenommen, so z.B. auf Rückstände von Arzneimitteln oder verbotener Stoffe oder auch die Untersuchung auf den BSE-Erreger bei jedem geschlachteten Rind über 30 Monate.

Weiterhin unterliegen alle Verarbeitungsschritte vom Zerteilen (Fachbegriff ist hier das "Zerlegen") bis hin zur Herstellung und Inverkehrgabe jeder Art von Produkten, die Fleisch enthalten, der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Ziel dieser aufwendigen und kostenintensiven Kontrollen ist es, dem Verbraucher beim Verzehr des hochwertigen Lebensmittels Fleisch die größtmögliche Sicherheit und Qualität zu bieten.

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