Inhalt anspringen

Blauzungenkrankheit in Deutschland

Pressemitteilung des HMUKLV vom 14.12.2023: Hessen ist noch seuchenfrei

Im benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist im Oktober 2023 der erste Nachweis einer Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) in Deutschland bei einem Schaf festgestellt worden. Anschließend wurden weitere Ausbrüche bei Rindern und Schafen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen festgestellt. Damit werden die Voraussetzungen für den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV in den gesamten Landesgebieten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen nicht mehr erfüllt. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als frei von BTV.

Schutz vor der Einschleppung des Virus nach Hessen

Um einen Eintrag des Virus in hessische Betriebe zu vermeiden und den Freiheitsstatus aufrechtzuerhalten, müssen bei der Aufnahme von Wiederkäuern und Kameliden aus nicht BTV-freien Regionen in hessische Betriebe die Tiere zusätzliche Garantien bezüglich BTV erfüllen. Wiederkäuer und Kameliden dürfen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen nur noch in hessische Betriebe eingestellt werden, wenn die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden. Zusätzlich müssen diese Tiere mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellentien vor Angriffen der virusübertragenden Stechmücken geschützt worden sein. Die Behandlung muss bis zum Verbringungszeitpunkt aufrechterhalten werden.

Die Verbringungsregelungen gelten auch für Wiederkäuer und Kameliden, die aus Herkunftsbetrieben in Hessen vorübergehend, z.B. auf Weiden, zu Veranstaltungen oder zur tierärztlichen Behandlung, nach Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen gebracht werden. Um wieder nach Hessen oder in ein anderes BTV-freies Bundesland gebracht werden zu dürfen, müssen die Tiere die oben genannten Anforderungen erfüllen.

Tiere aus nicht BTV-freien Regionen außerhalb Deutschlands dürfen nur in hessische Betriebe eingestellt werden, wenn Sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden, in dem die besonderen Garantien bezüglich BTV von der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde bescheinigt sind.

Vorsorgemaßnahmen

Gegen den aktuell zirkulierenden Virustyp BTV-3 gibt es in Europa keinen Impfstoff. Da das Virus durch Stechmücken von Tier zu Tier übertragen wird, empfiehlt das hessische Landwirtschaftsministerium Wiederkäuer und Kameliden auch in den Wintermonaten entsprechend der Herstellerangaben mit Insektiziden/Repellentien zu behandeln, um die Tiere so gut wie möglich vor den virusübertragenden Stechmücken zu schützen.

Zusätzlich zu dem in Deutschland bereits nachgewiesenen Serotyp 3 besteht außerdem die Einschleppungsgefahr des Serotyps 8 des Virus (BTV-8) beispielsweise aus Frankreich. Im Gegensatz zu BTV-3 stehen gegen BTV-8 wirksame Impfstoffe zur Verfügung. Deshalb empfiehlt das Hessische Landwirtschaftsministerium weiterhin die Impfung gegen diesen Serotyp. Da die Impfung gegen BTV nur mit einer Genehmigung der örtlich zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt werden darf, bittet das Hessische Landwirtschaftsministerium die Tierhalterinnen und Tierhalter sich bezüglich der Impfung mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen.

Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Bestände zudem genau und aufmerksam beobachten. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt/eine Tierärztin abgeklärt werden. Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hindeuten können (hohes Fieber bis 42° C, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge, ungeklärte Todesfälle), ist unverzüglich die für die Tierhaltung zuständige Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu kontaktieren.

Hintergrund

Die BTV ist eine virusbedingte Erkrankung für die neben Wiederkäuern wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer auch Kameliden empfänglich sind. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.

Mit dem Geltungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 wird die Bekämpfung der BTV für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt.

Mehr Informationen 

Nähere Informationen zu BTV sind auf der Internetseite des HMUKLV eingestellt und unter dem folgenden Link zugänglich:

https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Eine Übersicht über den BTV-Seuchenfreiheitsstatus in den einzelnen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zu BTV, z.B. von den Mitgliedstaaten der EU genehmigte Ausnahmemöglichkeiten von den Verbringungsregelungen, sind auf der Internetseite der EU-Kommission eingestellt und unter dem folgenden Link zugänglich:

ec.europa.eu/food/animals/animal-diseases/control-measures/bluetongue_en

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise