Abgabe von Stellungnahmen zu Einzelverfahren nach dem Baugesetzbuch, wie z. B. bauliche Anlagen im Außenbereich (landwirtschaftliche Wirtschafts- und Wohngebäude, Schutzhütten etc.), Lagerplätzen, Sport- und Spielplätzen etc.
Ein Schwerpunkt ist hierbei die Privilegierung land- und forstwirtschaftlicher Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 201 Baugesetzbuch.
Außerdem werden agrarfachliche Stellungnahmen zu flächenbeanspruchende Planungen im Landkreis abgegeben, dazu gehören:
- Raumordnungsverfahren
- Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. Straßen, Wasserwirtschaft, Energieversorgung, Bergrecht, etc.),
- Bauleitplanungen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne)
- Natur-, Wasser-, Bodenschutz
- Hessisches Waldgesetz (Waldrodungen / Waldneuanlagen)