Grundstücksverkehr
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ab einer Größe von 0,25 ha ist in Hessen grundsätzlich genehmigungspflichtig nach § 2 Grundstückverkehrsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab).
Neben der „Sicherung der Volksernährung“ war und ist die Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“ erklärtes Ziel des Gesetzes. Es dient der Verbesserung der Agrarstruktur und der Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Der vorhandene Grundbesitz soll in erster Linie den Landwirten vorbehalten bleiben, die ihn selbst bewirtschaften und deren Existenz sich auf die Landwirtschaft gründet.
Schwerpunkt des Genehmigungsverfahrens ist die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Das Vorkaufsrecht steht hierbei leistungsfähigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Nichtlandwirten oder Nichtforstwirten zu. Dies gilt in Hessen für Flächen ab einer Größe von 0,50 ha (Reichssiedlungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) i.V.m. RSiedlG AusführungsVO Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)).
Landpacht
Die Anzeigepflicht bei Landpachtverträgen ergibt sich aus dem Landpachtverkehrsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) in Verbindung mit der Hessischen Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz. Hiernach sind Landpachtverträge über Flächen von mehr als 1 ha innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss durch den Verpächter anzuzeigen.
Genehmigungsbehörden für den Grundstücksverkehr sind die zuständigen Landwirtschaftsbehörden der Landkreise. Das Dezernat 25 des Regierungspräsidiums Kassel ist den Genehmigungsbehörden übergeordnet.
Grundstücks- und Pachtpreise
Die Grundstücks- und Pachtpreise für Acker- und Grünland im Landkreis werden aufgrund der vorgelegten Verträge in einer Zusammenstellung erfasst. Telefonisch können hierzu gerne Auskünfte erteilt werden.
Selbst recherchieren können Sie im Internet in BORIS Hessen (Öffnet in einem neuen Tab). Dort sind die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2020, 01.01.2022 und 01.01.2024 dargestellt. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden und basiert auf regionalen Kaufpreisen. Er dient als Anhaltspunkt zur Einschätzung des Wertes eines Grundstücks und wird von den Gutachterausschüssen ermittelt. Er ist ein Orientierungswert und kein verbindlicher Verkehrswert.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen!