Ordnungsgemäße Landbewirtschaftung
Ziel einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung ist es, gesunde und hochwertige Nahrungs- und Futtermittel auf unseren Feldern zu erzeugen ohne unsere Umwelt mehr als unvermeidbar zu belasten.
So muss die Höhe der Düngung entsprechend der „Guten fachlichen Praxis“ dem Bedarf der angebauten Früchte entsprechen. Gesetzlich reglementiert ist die Eignung und die Verwendung von Düngemitteln sowie die für die Ausbringung verwandte Technik. Regelmäßige Betriebs- und Flächenkontrollen sorgen für Rechtssicherheit und die Einhaltung der Vorgaben.
Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend ihrer Zulassung in einem streng eingegrenzten Rahmen eingesetzt werden.